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Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz

Mit Umsetzung der EU-Richtlinie EU-RL 2019/1937, der sogenannten Whistleblower Richtlinie, schaffen die europäischen Mitgliedsstaaten einen Schutz für Hinweisgebende. Ziel der Richtlinie ist es, Personen zu schützen, die Informationen über Verstöße gegen das Strafrecht und das Ordnungswidrigkeitenrecht aber auch gegen sonstige Gesetze, Rechtsverordnungen und Vorschriften des Bundes und der Länder erlangen und diese melden.

 
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