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NIS2-Richtlinie & NIS2-Umsetzungsgesetz: Was kommt auf Unternehmen zu?

 

Die NIS2-Richtlinie, eine bedeutende Weiterentwicklung der NIS-Richtlinie (Netz- und Informationssicherheit), bringt weitreichende Veränderungen für Unternehmen und Institutionen in der EU. In Deutschland wurde das NIS2-Umsetzungsgesetz im Juli 2024 vom Kabinett beschlossen, was den Weg für die finale Gesetzgebung geebnet hat. Laut aktuellem Stand soll das Gesetz noch Ende 2024 verabschiedet werden und im März 2025 in Kraft treten. Doch was bedeutet das konkret und welche Maßnahmen sollten Unternehmen jetzt schon vorbereiten?

Die wichtigsten Punkte der NIS2-Richtlinie

Die NIS2-Richtlinie zielt darauf ab, die Cybersicherheit in der EU insgesamt zu verbessern und eine harmonisierte Sicherheit in Netzwerken und Informationssystemen zu gewährleisten. Besonders betroffen sind Unternehmen und Organisationen, die kritische Infrastrukturen betreiben, sowie große Dienstleister in Bereichen wie Gesundheitswesen, Finanzdienstleistungen, Energie, Wasserwirtschaft, und auch Unternehmen, die mit sensiblen Daten arbeiten.

Die Hauptziele der NIS2-Richtlinie umfassen:

  • Erweiterte Anforderungen an die Cybersicherheit:
    Unternehmen müssen ihre Schutzmaßnahmen deutlich verstärken und fortlaufend aktualisieren, um aktuellen Bedrohungen gewachsen zu sein.

  • Meldepflichten:
    Die neue Gesetzgebung erfordert eine schnellere und umfassendere Meldung von Sicherheitsvorfällen. Unternehmen müssen innerhalb von 24 Stunden nach einem Vorfall erste Informationen an die zuständigen Behörden übermitteln und innerhalb von 72 Stunden eine ausführliche Analyse liefern.

  • Strengere Durchsetzungsmaßnahmen: 
    Nicht nur drohen bei Nichteinhaltung der Vorschriften empfindliche Bußgelder, auch kann die Geschäftsleitung persönlich haftbar gemacht werden.

  • Erweiterter Anwendungsbereich
    Im Vergleich zur ersten NIS-Richtlinie betrifft die NIS2-Richtlinie eine deutlich größere Bandbreite an Branchen und Unternehmen.

     

Zeitrahmen und Unsicherheiten

Nach dem derzeitigen Stand soll das NIS2-Umsetzungsgesetz Ende 2024 finalisiert werden und im März 2025 in Kraft treten. Dies gibt Unternehmen nur wenig Zeit, um die geforderten Maßnahmen umzusetzen. Es ist jedoch wichtig anzumerken, dass sich diese Zeitangaben noch verschieben könnten, da der Gesetzgebungsprozess noch nicht abgeschlossen ist.

Konkrete Maßnahmen für Unternehmen

Für Unternehmen bedeutet die NIS2-Richtlinie, dass bestehende Sicherheitskonzepte überprüft und gegebenenfalls erweitert werden müssen. Konkret sollten folgende Schritte eingeplant werden:

  1. Überprüfung und Aktualisierung der IT-Sicherheitsstrategien:
    Die bestehenden Sicherheitsmaßnahmen müssen an die neuen gesetzlichen Anforderungen angepasst werden. Dies betrifft sowohl die technische Ausstattung als auch organisatorische Maßnahmen.

     
  2. Einführung von Meldeprozessen für Sicherheitsvorfälle:
    Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie über eine klare Struktur zur Erfassung und Meldung von IT-Sicherheitsvorfällen verfügen. Dazu gehören Notfallpläne sowie Ansprechpartner, die direkt mit den zuständigen Behörden kommunizieren können.

     
  3. Schulungen für Mitarbeiter:
    Um den neuen Anforderungen gerecht zu werden, sollten regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter zum Umgang mit IT-Sicherheitsrisiken durchgeführt werden. Dies betrifft insbesondere den sicheren Umgang mit Daten und die Erkennung von Bedrohungen.

     

Rückblick auf unser Webinar: Ein Leitfaden für Unternehmen

Bereits in unserem Webinar zur NIS2-Richtlinie haben wir die wichtigsten Maßnahmen erläutert, die Unternehmen ergreifen sollten, um auf die kommenden Anforderungen vorbereitet zu sein. Diese Empfehlungen sind weiterhin gültig und bieten eine gute Grundlage, um die NIS2-Compliance zu gewährleisten.

Für detaillierte Einblicke und maßgeschneiderte Lösungen bieten wir zudem individuelle Beratungsgespräche an. Diese Gespräche helfen dabei, die spezifischen Risiken und Anforderungen jedes Unternehmens zu identifizieren und passgenaue Maßnahmen zu entwickeln. Dabei können wir auf unsere umfangreiche Erfahrung und unser Expertenwissen im Bereich der Cybersicherheit zurückgreifen.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Auch wenn die Zeit bis zum Inkrafttreten des NIS2-Umsetzungsgesetzes knapp erscheint, ist es wichtig, frühzeitig mit der Planung zu beginnen. Das frühzeitige Anpassen von IT-Sicherheitsprozessen und die Schulung der Mitarbeiter sind zentrale Schritte, um den Anforderungen gerecht zu werden und Bußgelder zu vermeiden.

Mit unseren maßgeschneiderten Lösungen und unserer Erfahrung in der Umsetzung von Cybersicherheitsstrategien stehen wir Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen optimal vorbereitet ist.

Abschließend bleibt zu sagen, dass die endgültigen Regelungen des NIS2-Umsetzungsgesetzes möglicherweise noch Anpassungen erfahren könnten. Wir empfehlen, die Entwicklungen weiterhin im Blick zu behalten und bei Fragen oder Unsicherheiten auf uns zuzukommen.

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